Leipzig, Universitätsbibliothek, Vollers 1120 / 08 Kauf Num
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- Datierung
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- Ramaḍān 902 H. ≈ Mai/Juni 1497
- Text original
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- אתעתקת זאת התורה הקדושה מן ממלכת סה<בה> [וס<מוך> ק]ה<לה> וא<רכון> קה<לה> וע<שה>
טב<התה> טביה בן סה<בה> וס<מוך> קה<לה> וא<רכון> קה<לה> צדקה ומן ממלכת סמ<וך> קה<לה> וא<רכונה> יעקב
בן אחיו דמבני דנופתה אל ממלכת סה<בה> וס<מוך> קה<לה> וא<רכון> קה<לה> וע<שה> טב<התה> עבד
יהוה בן סה<בה> וס<מוך> קה<לה> ואר<כונה> יצחק דמבני פיג[מ]ה וכהלון מן שכוני
דמשק וקנין יתה באחד ושלשים דנר זהב מצריה בשקל זבנה וזה
בחדש רמצון שנת שנים ותשע מאות לממלכת בני ישמעאל ואסיד
על טביה ויעקב שני סהדים {גוים} במצטלב הן אח[??] טביה השנים ובן
אחיו אב חסדה הגוי ואחותו השנים מכרו חלקם לטביה וטביה
ובן אחיו יעקב מכרו התורה תמימה לעבד יהוה הזוכיר ולא אשתיר
לאחד מנון בה מהום ולא לא[ח]ד מן סדר משפחתון וצדקו כהלון על
זה הממכר וטביה הזו<כיר> אערב הדרך ואחרה יהוה ישימה מברך עליו
וילמד בה בנים ובני בנים אמן ואתק[שט] בעניני זה הקנין ואני עזי
בן איתמר בן עבדאל בן עמרם בן עזי בן עמרם רצון יה<וה> וסלח<יו> עלי אמן
- אתעתקת זאת התורה הקדושה מן ממלכת סה<בה> [וס<מוך> ק]ה<לה> וא<רכון> קה<לה> וע<שה>
- Text übersetzt
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- Diese heilige Tora ging über aus dem Eigentum des Alten, [der Stütze der Gemeinde],
des Anführers der Gemeinde, des Wohltäters
Ṭabya, Sohn des Alten, der Stütze der Gemeinde, des Anführers der Gemeinde Ṣidqa und aus dem Eigentum der Stütze der Gemeinde, des Anführers Yāqob,
Sohn seines Bruders, aus der Familie Dēnofta* in das Eigentum des Alten, der Stütze der Gemeinde, des Anführers der Gemeinde, des Wohltäters ʿĀbəd
Šēma, Sohn des Alten, der Stütze der Gemeinde, des Anführers Yē'ṣāq aus der Familie [Figma]. Sie alle (gehören) zu den Einwohnern
von Damaskus. Sie kaufen sie für 31 ägyptische Golddinar in derzeitigen Schekel. Dies
(geschieht) im Monat Ramaḍān des Jahres 902 der Herrschaft der Ismaeliten. Und es zeugte(n)
für Ṭabya und Yāqob zwei christliche Zeugen bei dem Gekreuzigten, daß die beiden [Schwestern] des Ṭabya und der Sohn
seines Bruders Ab Isda, der Christ, und seine beiden Schwestern ihren Anteil an Ṭabya verkauften, und Ṭabya
und der Sohn seines Bruders, Yāqob, verkauften die vollständige Tora an den erwähnten ʿĀbəd Šēma und
keinem von ihnen verblieb an ihr etwas (auch) keinem aus der Reihe ihrer Familien. Sie alle sahen diesen Verkauf als rechtmäßig an,
und der erwähnte Ṭabya ???. Möge YHWH Segnung auf ihn legen
und er in ihr Kinder und Kindeskinder unterweisen. Amen. Und dieser Kauf wurde vor meinen Augen beglaubigt, ich bin ʿAzzi
ban Ītāmar ban ʿĀbəd El ban ʿAmram ban ʿAzzi ban ʿAmram. Das Wohlwollen von YHWH und seine Vergebung (ruhe) auf mir. Amen.
- Diese heilige Tora ging über aus dem Eigentum des Alten, [der Stütze der Gemeinde],
des Anführers der Gemeinde, des Wohltäters
- Sprache
- Skript
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- Bemerkung
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- {גוי?} – Im biblischen Hebräisch bezeichnet das Wort גוי eine Nation bzw. ein Volk,
insbesondere ein anderes als das israelitische. Der Gebrauch des Wortes für ein zu
einem fremden Volk gehörigen Individuum ist im jüdischen Kontext erst in der rabbinischen
Literatur belegt. Für das samaritanische Umfeld findet sich ein Beleg für eine solche
Konnotation aus der Neuzeit in Zusätzen zum Kitāb at-Tārikh von 1834, wo es für Muslime
verwendet wird; s. HASEEB SHEHADEH, “The Arabic of the Samaritans and its Importance”,
in: New Samaritan Studies of the Société d'Études Samaritaines, Vol. III and IV: Essays
in Honour of G. D. Sixdenier, Sydney: Mandelbaum Publishing, University of Sydney,
1995, S. 561. Hier macht die Verbindung mit dem Objekt, bei dem geschworen wird –
מצטלב, „Gekreuzigter“ –, daß es sich bei den Zeugen um Christen (bzw. zum Christentum
Konvertierte) gehandelt haben muß.
מהום – „etwas“. Phonetische Schreibweise für מאום.
וטביה הזו<כיר> אערב הדרך ואחרה – „und der erwähnte Ṭabya ???“. Vgl. die parallele Formulierung im Kaufvertrag nach Genesis, Zeile 8: ועבד יה<וה> הזכור אערב לבעלה הדרך ואחרה. Die Bedeutung konnte bisher nicht geklärt werden.
- {גוי?} – Im biblischen Hebräisch bezeichnet das Wort גוי eine Nation bzw. ein Volk,
insbesondere ein anderes als das israelitische. Der Gebrauch des Wortes für ein zu
einem fremden Volk gehörigen Individuum ist im jüdischen Kontext erst in der rabbinischen
Literatur belegt. Für das samaritanische Umfeld findet sich ein Beleg für eine solche
Konnotation aus der Neuzeit in Zusätzen zum Kitāb at-Tārikh von 1834, wo es für Muslime
verwendet wird; s. HASEEB SHEHADEH, “The Arabic of the Samaritans and its Importance”,
in: New Samaritan Studies of the Société d'Études Samaritaines, Vol. III and IV: Essays
in Honour of G. D. Sixdenier, Sydney: Mandelbaum Publishing, University of Sydney,
1995, S. 561. Hier macht die Verbindung mit dem Objekt, bei dem geschworen wird –
מצטלב, „Gekreuzigter“ –, daß es sich bei den Zeugen um Christen (bzw. zum Christentum
Konvertierte) gehandelt haben muß.
- Signatur
-
- Leipzig, Universitätsbibliothek, Vollers 1120 / 08 Kauf Num
- Blatt
-
- fol. 154v
- Art des Eintrags
- Eintragsnummer
-
- 08
- Bearbeiter
-
- Burkhardt
- Bearbeitungsstatus
-
- fertig
- Statische URL
- https://www.qalamos.org/receive/DE15SecEntry_secentry_00004092
- MyCoRe ID
- DE15SecEntry_secentry_00004092 (XML-Ansicht)
- Lizenz Metadata
CC0 1.0 Universell
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